Kostenübernahme

Grundsätzliches

Seit Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes im Jahre 1999 haben gesetzlich Krankenversicherte das Recht, sich auch ohne Überweisung Ihres Hausarztes an einen Psychotherapeuten zu wenden, um die Notwendigkeit einer Behandlung abzuklären.

Jugendliche (ab dem vollendeten 14. Lebensjahr) dürfen sich auch ohne Wissen und Zustimmung der Eltern an einen Psychotherapeuten wenden, sofern sie die Bedeutung einer solchen Entscheidung ausreichend beurteilen können.

Gesetzliche Krankenversicherung

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, werden die Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen. Dazu bringen Sie bitte Ihre Krankenversicherungskarte mit. Ein Überweisungsschein ist nicht erforderlich.

Detaillierte Informationen finden Sie unter dem Stichwort Abläufe sowie unter der folgenden Datei:

Ambulante Psychotherapie in der gesetzlichen Krankenversicherung PTV10

Private Krankenversicherung

Die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen werden in den meisten Fällen von privaten Krankenversicherungen und Beihilfen übernommen. Wir bitten Sie, sich zuvor mit Ihrer Krankenkasse oder Beihilfestelle bezüglich der Kostenübernahme in Verbindung zu setzen, weil hier individuell große Unterschiede möglich sind.

Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt quartalsweise gemäß GOÄ.

Beihilfe

Die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen werden in den meisten Fällen von privaten Krankenversicherungen und Beihilfen übernommen. Wir bitten Sie, sich zuvor mit Ihrer Krankenkasse oder Beihilfestelle bezüglich der Kostenübernahme in Verbindung zu setzen, weil hier individuell große Unterschiede möglich sind.

Die Abrechnung erfolgt quartalsweise gemäß GOÄ.

BG

Bei anerkannten Berufskrankheiten mit psych. Gesundheitsstörungen werden die Kosten von der zuständigen gesetzl. Unfallversicherung übernommen. Die Einleitung der Therapie erfolgt durch die Berufsgenossenschaften oder den behandelnden Durchgangsarzt.

Care

Für alle Beschäftigten des Landes Niedersachsen, öffentlicher Schulen und Studienseminaren bieten wir im Rahmen des Care-Programms Unterstützung bei persönlichen und beruflichen Belastungen, die sich auf die Gesundheit oder Arbeitsfähigkeit auswirken.

Selbstzahler

Selbstverständlich besteht auch für Selbstzahler die Möglichkeit einer Therapie. Für weitere Informationen nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf.